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KG, 24.09.2004 - 18 UF 36/04 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Vorrang der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen Sorge; Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts an einen Elternteil allein
- Judicialis
BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; BGB § 1671; ; KostO § 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 3; ; KostO § 131 Abs. 3; ; ZPO § 574; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 02.02.2004 - 127 F 15403/02
- KG, 24.09.2004 - 18 UF 36/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
Auszug aus KG, 24.09.2004 - 18 UF 36/04
Dabei ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen Sorge den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfG, 1 BvR 1140/03 vom 18. Dezember 2003 m.w.N., auf der Internet-Seite des BVerfG abrufbar); ein solcher ist auch nicht in der Regelung des § 1671 BGB enthalten. - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus KG, 24.09.2004 - 18 UF 36/04
Denn elterliche Gemeinsamkeit läßt sich weder vom Gesetzgeber noch von den Gerichten verordnen; streiten sich Eltern bei Fortbestehen der gemeinsamen Sorge fortwährend über die das Kind betreffenden Angelegenheiten, kann dies zu Belastungen führen, die mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar sind (vgl. BGH FamRZ 1999, 1646, 1647).